Sanfte Wiederaufnahme der Regelversorgung und Besuche wieder möglich

Das generelle Besuchsverbot wird vorerst aufgehoben
Das generelle Besuchsverbot in den Christlichen Kliniken Potsdam wird ab Montag (18. Mai 2020) unter Auflagen vorerst aufgehoben (Foto: Alexianer Potsdam)

, Verbund Christliche Kliniken Potsdam

Die Christlichen Kliniken Potsdam haben in dieser Woche die zielgerichtete Bestandsaufnahme möglicher SARS-CoV-2-Infektionen unter den Mitarbeitenden abgeschlossen. Nachdem in den vergangenen zwei Wochen im St. Josefs-Krankenhaus 6 von 603 und im Evangelischen Zentrums für Altersmedizin (EZA) 3 von 90 Mitarbeitende mit positiven Nachweis bestätigt wurde, fand die Testung in dieser Woche in der Oberlinklinik in Babelsberg statt. In der orthopädischen Fachklinik wurden insgesamt 173 Mitarbeitende im Dienst in allen Bereiche getestet und ausschließlich negative Ergebnisse ermittelt. 

„Wir wollen und müssen die Behandlungskapazitäten in unseren Häusern ab dem kommenden Montag (18. Mai 2020) für die Menschen verantwortungsbewusst wieder hochfahren. Grundvoraussetzung ist jedoch eine bestmögliche Patienten- und Mitarbeitersicherheit. Mit den SARS-CoV-2-Testungen an allen Standorten haben wir die aktuellen Hygienerichtlinien und angewendeten Schutzmaßnahmen noch einmal evaluiert. Die Ergebnisse haben uns bestärkt, in der nächsten Woche eine vorsichtige, schrittweise Wiederaufnahme der Regelversorgung unter den weiterhin vorherrschenden Corona-Bedingungen zu starten“, sagt Geschäftsführer Oliver Pommerenke.

Das St. Josefs-Krankenhaus und die Schwesterkliniken Evangelisches Zentrum für Altersmedizin und Oberlinklinik haben zur Versorgung der mit dem Corona-Virus infizierten Patienten alle planbaren, nicht lebensnotwendigen Operationen und Behandlungen bisher aufgeschoben. Mit dem gewährleisteten Infektionsschutz in den Krankenhäusern müssen jetzt wieder Behandlungsmöglichkeiten für Patientengruppen geschaffen werden, die sonst vielleicht noch Monate auf ihre stationäre Behandlung warten müssten. „Eingriffe wie Bypässe oder Gelenkersatz können wir nicht dauerhaft verschieben. Und wir müssen vor allem verhindern, dass sich Patienten aus Angst vor dem Virus nicht bei uns vorstellen und Erkrankungen verschleppt und zu spät erkannt werden“, so Pommerenke.

Verantwortungsvolle Wiederaufnahme stationärer Behandlungen in allen drei Kliniken

Die verantwortungsvolle Wiederaufnahme im Sinne eines erweiterten Notfallprogramms und im Verlauf elektiver Eingriffe steht unter der Maßgabe, dass die Infektionslage in etwa auf dem aktuellen Niveau verharrt. In einer stufenweisen Planung sollen die bisher nur für Notfallindikationen genutzten OP-Kapazitäten ab 18. Mai 2020 wieder für ein weiter gefasstes Spektrum, z.B. Operationen bei schnell fortschreitenden Erkrankungen, geöffnet werden. 

Die stationäre Aufnahme von Patienten erfolgt ausschließlich bei Symptomfreiheit in den letzten 14 Tagen vor Aufnahme. Bei vorliegenden Symptomen wird ein SARS-Cov-2-PCR-Abstrich vorgenommen. Ein generelles Abstreichen aller asymptomatischen Patienten erfolgt nicht. Ein negatives Abstrichergebnis ist kein hinreichender Nachweis für fehlende Infektiosität, besonders im Frühstadium der Erkrankung. Deshalb arbeitet das medizinische Personal in allen drei Häusern rund um die Uhr in Vollschutz. Um die Infektionsgefahr auf ein Minimum zu reduzieren, werden alle Patienten vorzugsweise in einem Einbettzimmer untergebracht. Zweibettzimmer werden nur unter bestimmten Voraussetzungen eröffnet, die den Hygieneanforderungen Rechnung tragen.

Verlegungen und Entlassungen

Alle Patienten, die in weiterführende Einrichtungen (Krankenhäuser, Pflegeheime) verlegt werden, müssen innerhalb von 72h vor Entlassung zwei negative Abstriche vorweisen. Alle Patienten, die in die Häuslichkeit mit ambulanter Pflege entlassen werden, müssen innerhalb von 72h vor Entlassung zwei negative Abstriche vorweisen. Der letzte Abstrich wird längstens 24h vor Entlassung vorgenommen. 

Besuche in den Christlichen Kliniken wieder möglich

Das generelle Besuchsverbot in den Christlichen Kliniken Potsdam wird ab Montag (18. Mai 2020) ebenfalls aufgehoben. Besuche sind täglich zwischen 14 und 18 Uhr möglich. Besucher müssen sich mindestens einen Tag vorher telefonisch (Terminvergabe von 8-15 Uhr) auf der jeweiligen Station anmelden. Pro Patientenzimmer ist nur ein Besucher gleichzeitig gestattet. Pro Station sind maximal 5 Besucher gleichzeitig möglich. 

Einziger Ein- und Ausgang für die Besucher sind nach wie vor die Haupteingänge der Kliniken. Um die Besucherströme nachvollziehen zu können, bekommen alle Besucher einen Aufkleber, mit der Aufschrift „Besucher“, der sichtbar zu tragen ist. Personen, die nicht auf der Besucherliste stehen, werden nicht eingelassen. Alle Personen mit Besuchsabsichten müssen mindestens 14 Tage symptomfrei (keine Atemwegserkrankung) und mindestens 3 Wochen ohne Kontakt zu Personen mit nachgewiesener SARS-CoV-2-Infektion gewesen sein. Die allgemeinen Hygienerichtlinien der Häuser (u.a. Mund-Nasen-Schutz, Händedesinfektion, Abstandsregeln, Vermeidung direkten Kontakts mit Angehörigen) werden weiterhin eingehalten.

Ambulante Versorgungsleistungen im St. Josefs

Zur Reduktion vermeidbarer Kontakte erfolgt die Anmeldung neuer Patienten ausschließlich telefonisch. Das gesamte Bestellsystem wird angepasst, um Überschneidungen von Patienten zu vermeiden. Eine Anmeldung vor Ort ist aktuell nicht möglich. Das gilt insbesondere für alle ambulanten radiologischen Untersuchungen (auch Röntgen).  

Ab dem 18. Mai 2020 werden außerdem zunächst die abgesagten Physiotherapien von zwei Physiotherapeuten nachgeholt. Es werden keine neuen Rezepte begonnen. Die durchzuführenden Behandlungen werden sorgsam ausgewählt. Es werden vorzugsweise Techniken und Behandlungsmethoden gewählt, die möglichst keinen oder nur einen geringen Körperkontakt erfordern. Es werden keine Fangopackungen appliziert. Therapien werden ohne Begleitpersonen durchgeführt. Die Therapeuten arbeiten ebenfalls unter Vollschutz. Es erfolgen ausschließlich Einzelbehandlungen. Gruppentherapien werden nicht durchgeführt. Die Patienten, die bereits ein Rezept vor der Schließung abgegeben hatten, werden kontaktiert und neue Termine vereinbart. 

Bereits bei den telefonischen Terminvergaben wird auf die besonderen Regelungen (z. B. Tragen von Mund-Nasen-Schutz) hingewiesen. Alle Patienten erhalten am ersten Tag ein Merkblatt mit allen zu beachtenden Regeln. Sämtliche Wartebereiche der Christlichen Kliniken sind mit Markierungen auf dem Boden gekennzeichnet worden. Auf den Bänken erfolgte eine Kennzeichnung der zu benutzenden Sitzflächen, die einen Abstand von 1,5 - 2 m aufweisen. Alle Sprechstundenkalender wurden zeitlich entzerrt, dass es möglichst keine Ansammlungen wartenden Patienten in den Wartebereichen gibt.

Aufgrund der noch immer sehr dynamischen Entwicklung im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie gelten alle beschriebenen Regelungen zu Behandlungen und Besuchen zunächst als Testphase, werden stetig evaluiert und nach Bedarf angepasst. 

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