×

Notaufnahme im
Alexianer St. Josefs-Krankenhaus

Zimmerstraße 6
14471 Potsdam

Zugang: Haupteingang

Ihr Weg zu uns

(0331) 9682 - 0
potsdam(at)alexianer.de


Ärztliche Bereitschaftspraxis (KVBB)

Zimmerstraße 6
14471 Potsdam

Zugang: Haupteingang

Ihr Weg zu uns

Zentrale Notrufnummern

Rettungsdienst, Notarzt und Feuerwehr
112


Kassenärztlicher Bereitschaftsdienst
116117


Polizei
110

Weitere Notfallnummern

Giftnotruf für Berlin und Brandenburg

(030) 19240  (TAG UND NACHT)


Kinder-Notaufnahme
(am Klinikum Ernst von Bergmann)

(0331) 241-35918
(Zufahrt über Gutenbergstraße)


Psychiatrische Notfallambulanz
(Klinikum Ernst von Bergmann)
(0331) 241-37516


Medizinische Versorgung und vertrauliche Spurensicherung nach Vergewaltigung
(Alexianer St. Josef-Krankenhaus)
Mehr Informationen​​​​​​​

Interessen vertreten

In Betrieben gibt es Betriebsräte, in staatlichen oder kommunalen Behörden Personalräte. Bei Einrichtungen mit kirchlichem Träger wie bei den Alexianern in Potsdam übernimmt diese Aufgaben die Mitarbeitervertretung (MAV). Sie vertritt und berät unsere Mitarbeitenden bei kollektivrechtlichen Fragen oder Konflikten.

In jeder kirchlichen oder caritativen Einrichtung gibt es eine Mitarbeitervertretung (MAV). Ihre gewählten Mitglieder vertreten die Interessen der Mitarbeitenden gegenüber den Dienstgebern. Sie tragen maßgeblich zur Weiterentwicklung der Dienste und Einrichtungen bei. Ihre Aufgaben sind vergleichbar mit denen von Betriebsräten im gewerblichen Bereich und von Personalräten in den öffentlichen Verwaltungen.

11 gewählte Mitglieder gehören der Mitarbeitervertretung (MAV) für das Alexianer St. Josefs-Krankenhaus an.

Rechte und Pflichten der Mitarbeitervertretung regelt die Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO). Diese wird als Rahmenordnung von den deutschen Bischöfen verabschiedet und vom jeweiligen Diözesanbischof mit leichten Anpassungen in seinem Bistum in Kraft gesetzt. Ihre Regelungen sind kirchenrechtlich verbindlich und gelten für alle kirchlichen und caritativen Einrichtungen eines Bistums.

Die MAV im St. Josefs-Krankenhaus trifft sich wöchentlich zu einer ordentlichen Sitzung. Sämtliche Belange, die von Mitarbeitenden an die MAV herangetragen werden, unterliegen der Schweigepflicht. Das ist die Grundlage für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Allgemeine Aufgaben der MAV

  • Begleitung zu Gesprächen mit Dienstgeber, Abteilungsleitern oder Vorgesetzten
  • Abschluss von Dienstvereinbarungen
  • Eingliederung und berufliche Entwicklung schwerbehinderter und anderer schutzbedürftiger, insbesondere älterer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  • Eingliederung ausländischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  • Mitarbeit im Sicherheitsausschuss
  • Beschwerden und Anregungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern entgegennehmen, vortragen und auf ihre Erledigung hinwirken
  • Gewährleistung der Gleichbehandlung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Krankenhaus bei gleichen sachlichen Voraussetzungen
  • Förderung von frauen- und familienfreundlichen Arbeitsbedingungen
  • Nur mit Zustimmung der MAV können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingestellt, eingruppiert, höhergruppiert, rückgruppiert werden
Termin-Service

nach oben