So finden Sie uns

Der Alexianer Gesundheitscampus

mit dem St. Josefs-Krankenhaus, dem historischen Haus St. Josef, dem MVZ, der Kardiologie Potsdam und dem Caritas-Beratungszentrum liegt im Herzen Potsdams in unmittelbarer Nähe zum Luisenplatz. Den Haupteingang auf den Campus erreichen Sie mit dem Fahrzeug über die Zufahrt der Zimmerstraße 6.

 

Bitte beachten Sie: 

Über die Zufahrt Allee nach Sanssouci 7 erreichen Sie mit einem Fahrzeug nur das Haus St. Josef zum Ein- und Aussteigen. Es besteht keine Durchfahrtmöglichkeit auf den Campus und zu den Parkflächen. Bitte nutzen Sie dafür die Zufahrt Zimmerstraße.


1Haupthaus | St. Josefs-Krankenhaus (Haus St. Alexius)
2Haus St. Josef
3MVZ | Kardiologie Potsdam | Krankenhausverwaltung (Haus St. Franz-Xaver)
4Ärztlicher Dienst (Haus St. Gertrud) 
5Sozialdienst | Caritas Beratungszentrum (Haus St. Elisabeth)
6Krankenhaushygiene | MAV (Haus St. Canisius)

 


Öffentliche Verkehrsmittel

Unser Haus ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar:

Haltestelle Luisenplatz

TramLinie 91, 94, 98
BusLinie 605, 606, 610, 631, N14, N31

Mehr Informationen: ViP Verkehrsbetrieb Potsdam GmbH


Parken

Wir behandeln täglich viele Patientinnen und Patienten. Es kann dadurch zu bestimmten Zeiten auf unseren Parkplätzen etwas enger werden. Wenn es Ihnen möglich ist, nutzen Sie daher bitte auch alternative Parkmöglichkeiten in der Umgebung oder reisen Sie mit öffentlichen Verkehrsmitteln an. So helfen Sie mit, die vorhandenen Stellplätze für Menschen freizuhalten, die besonders dringend darauf angewiesen sind.


Parkgebühren Alexianer-Gesundheitscampus
(Stand: JuLi 2024)

Die ersten 30 Minuten Parken sind kostenfrei.
Mo - FR07:00 Uhr - 20:00 Uhr0,50 € je 20 min
SA - SO07:00 Uhr - 16:00 Uhr0,50 € je 30 min
 Verlust ParkticketGebühr 20,00 €

HINWEISE:
Die Parkplätze sind gebührenpflichtig. Gebührenzeiten: Montag bis Freitag 07:00 - 20.00 Uhr, Samstag bis Sonntag 07:00 - 16.00 Uhr. Bei Verlust des Parktickets ist die Gebühr in Höhe von 20,00 € zu entrichten. Auf dem gesamten Krankenhausgelände gelten die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) und der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) entsprechend. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 10 km/h.  Das Abstellen von Kraftfahrzeugen und Motorrädern ist auf den ausgewiesenen Parkflächen auf dem Krankenhausgelände erlaubt. Bitte achten Sie während des Aufenthaltes in unserem Krankenhaus auf zwischenzeitliche Veränderungen (Parkverbote, Baustellen) auf dem gesamten Gelände. Das Krankenhaus haftet bei Beschädigungen oder Diebstählen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die geltende Parkplatzordnung ist zu beachten.


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