So finden Sie uns
Der Alexianer Gesundheitscampus
mit dem St. Josefs-Krankenhaus, dem historischen Haus St. Josef, dem MVZ, der Kardiologie Potsdam und dem Caritas-Beratungszentrum liegt im Herzen Potsdams in unmittelbarer Nähe zum Luisenplatz. Den Haupteingang auf den Campus erreichen Sie mit dem Fahrzeug über die Zufahrt der Zimmerstraße 6.
Bitte beachten Sie:
Über die Zufahrt Allee nach Sanssouci 7 erreichen Sie mit einem Fahrzeug nur das Haus St. Josef zum Ein- und Aussteigen. Es besteht keine Durchfahrtmöglichkeit auf den Campus und zu den Parkflächen. Bitte nutzen Sie dafür die Zufahrt Zimmerstraße.
1 | Haupthaus | St. Josefs-Krankenhaus (Haus St. Alexius) |
2 | Haus St. Josef |
3 | MVZ | Kardiologie Potsdam | Krankenhausverwaltung (Haus St. Franz-Xaver) |
4 | Sozialdienst | Ärztlicher Dienst (Haus St. Gertrud) |
5 | Caritas Beratungszentrum (Haus St. Elisbeth) |
6 | Krankenhaushygiene | MAV (Haus St. Canisius) |
Öffentliche Verkehrsmittel
Unser Haus ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar:
Haltestelle Luisenplatz
Tram | Linie 91, 94, 98 |
Bus | Linie 605, 606, 610, 631, N14, N31 |
Mehr Informationen: ViP Verkehrsbetrieb Potsdam GmbH
Parken
Bitte beachten Sie: Wegen Bauarbeiten kann es aktuell Einschränkungen bei der Zuwegung zu den Parkflächen kommen.
Auch beim Parken auf dem Gesundheitscampus setzen wir auf gegenseitige Rücksichtnahme. Bitte geben Sie insbesondere unseren mobilitätseingeschränkten Patientinnen und Patienten immer den Vorrang bei der Inanspruchnahme von Parkflächen.
Parkgebühren Alexianer-Gesundheitscampus
(Stand: JuLi 2024)
Die ersten 30 Minuten Parken sind kostenfrei. | ||
Mo - FR | 07:00 Uhr - 20:00 Uhr | 0,50 € je 20 min |
SA - SO | 07:00 Uhr - 16:00 Uhr | 0,50 € je 30 min |
Verlust Parkticket | Gebühr 20,00 € |
HINWEISE:
Die Parkplätze sind gebührenpflichtig. Gebührenzeiten: Montag bis Freitag 07:00 - 20.00 Uhr, Samstag bis Sonntag 07:00 - 16.00 Uhr. Bei Verlust des Parktickets ist die Gebühr in Höhe von 20,00 € zu entrichten. Auf dem gesamten Krankenhausgelände gelten die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) und der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) entsprechend. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 10 km/h. Das Abstellen von Kraftfahrzeugen und Motorrädern ist auf den ausgewiesenen Parkflächen auf dem Krankenhausgelände erlaubt. Bitte achten Sie während des Aufenthaltes in unserem Krankenhaus auf zwischenzeitliche Veränderungen (Parkverbote, Baustellen) auf dem gesamten Gelände. Das Krankenhaus haftet bei Beschädigungen oder Diebstählen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die geltende Parkplatzordnung ist zu beachten.