So finden Sie uns
Der Alexianer Gesundheitscampus
mit dem St. Josefs-Krankenhaus, dem historischen Haus St. Josef, dem MVZ, der Kardiologie Potsdam und dem Caritas-Beratungszentrum liegt im Herzen Potsdams in unmittelbarer Nähe zum Luisenplatz. Den Haupteingang auf den Campus erreichen Sie mit dem Fahrzeug über die Zufahrt der Zimmerstraße 6.
Bitte beachten Sie:
Über die Zufahrt Allee nach Sanssouci 7 erreichen Sie mit einem Fahrzeug nur das Haus St. Josef zum Ein- und Aussteigen. Es besteht keine Durchfahrtmöglichkeit auf den Campus und zu den Parkflächen. Bitte nutzen Sie dafür die Zufahrt Zimmerstraße.
| 1 | Haupthaus | St. Josefs-Krankenhaus (Haus St. Alexius) |
| 2 | Haus St. Josef |
| 3 | MVZ | Kardiologie Potsdam | Krankenhausverwaltung (Haus St. Franz-Xaver) |
| 4 | Ärztlicher Dienst (Haus St. Gertrud) |
| 5 | Sozialdienst | Caritas Beratungszentrum (Haus St. Elisabeth) |
| 6 | Krankenhaushygiene | MAV (Haus St. Canisius) |
Öffentliche Verkehrsmittel
Unser Haus ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar:
Haltestelle Luisenplatz
| Tram | Linie 91, 94, 98 |
| Bus | Linie 605, 606, 610, 631, N14, N31 |
Mehr Informationen: ViP Verkehrsbetrieb Potsdam GmbH
Parken
Wir behandeln täglich viele Patientinnen und Patienten. Es kann dadurch zu bestimmten Zeiten auf unseren Parkplätzen etwas enger werden. Wenn es Ihnen möglich ist, nutzen Sie daher bitte auch alternative Parkmöglichkeiten in der Umgebung oder reisen Sie mit öffentlichen Verkehrsmitteln an. So helfen Sie mit, die vorhandenen Stellplätze für Menschen freizuhalten, die besonders dringend darauf angewiesen sind.
Parkgebühren Alexianer-Gesundheitscampus
(Stand: JuLi 2024)
| Die ersten 30 Minuten Parken sind kostenfrei. | ||
| Mo - FR | 07:00 Uhr - 20:00 Uhr | 0,50 € je 20 min |
| SA - SO | 07:00 Uhr - 16:00 Uhr | 0,50 € je 30 min |
| Verlust Parkticket | Gebühr 20,00 € | |
HINWEISE:
Die Parkplätze sind gebührenpflichtig. Gebührenzeiten: Montag bis Freitag 07:00 - 20.00 Uhr, Samstag bis Sonntag 07:00 - 16.00 Uhr. Bei Verlust des Parktickets ist die Gebühr in Höhe von 20,00 € zu entrichten. Auf dem gesamten Krankenhausgelände gelten die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) und der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) entsprechend. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 10 km/h. Das Abstellen von Kraftfahrzeugen und Motorrädern ist auf den ausgewiesenen Parkflächen auf dem Krankenhausgelände erlaubt. Bitte achten Sie während des Aufenthaltes in unserem Krankenhaus auf zwischenzeitliche Veränderungen (Parkverbote, Baustellen) auf dem gesamten Gelände. Das Krankenhaus haftet bei Beschädigungen oder Diebstählen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die geltende Parkplatzordnung ist zu beachten.