Aufhebung des Besuchsverbots

Besuchsverbot aufgehoben

, Alexianer St. Josefs-Krankenhaus, Potsdam

Ab Donnerstag, den 03. März 2022, wird das seit November 2021 bestehende Besuchsverbot im Alexianer St. Josefs-Krankenhaus und im Evangelischen Zentrum für Altersmedizin aufgehoben.

Nach aktueller Risikoabwägung sind Besuche von Patientinnen und Patienten und wieder möglich. Voraussetzung für Besuche in den beiden Häusern ist ein tagesaktueller negativer C19-​Testnachweis oder ein Nachweis der vollständigen Impfung oder ein Genesenen-​​​Nachweis sowie die Beachtung der Hygieneregeln und FFP2-​Maskenpflicht im Haus. 

Besuchsregeln

Besuchszeit ist täglich von 14 bis 18 Uhr. Im gesamten Krankenhaus ist das Tragen einer FFP2-​Maske (ohne Ausatemventil) vorgeschrieben. Die Maske darf auch im Patientenzimmer nicht abgesetzt werden. Die allgemeinen Hygiene-​ und Abstandsregeln gelten unverändert weiter. Vor dem Betreten der Patientenzimmer melden sich Besucher*innen bitte immer erst im Stationszimmer der jeweiligen Station an. Pro Patientenzimmer sollten bitte nicht mehr als zwei Besucher gleichzeitig anwesend sein. Kinder sind als Besucher*innen herzlich willkommen, wenn sie eine FFP2-Maske tragen können und älter als 6 Jahre sind. Besuche für Patient*innen mit nachgewiesener SARS-COV-2-Infektion sind weiterhin nicht zulässig. Personen mit Symptomen, die auf eine Erkrankung mit COVID-19 im Sinne der dafür jeweils aktuellen Kriterien des Robert Koch-Instituts hinweisen, sind vom Besuchsrecht ausgeschlossen.

Geburtsbegleitung

Partner oder Partnerinnen dürfen bei der Geburt im Kreißsaal und bei einem Kaiserschnitt (OP Sectio caesarea) dabei sein. Voraussetzung für die Begleitung ist auch hier ein tagesaktueller negativer PCR - oder Schnelltest oder ein Nachweis der vollständigen Impfung oder ein Genesenen-​​​Nachweis sowie die Beachtung der Hygieneregeln und FFP2-​Maskenpflicht im Haus. Familienzimmer auf der Wochenbettstation stehen eingeschränkt (je nach Verfügbarkeit) zur Verfügung.

Kontaktnachweis für Besucher*innen

In Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens, zum Beispiel in Krankenhäusern und Pflegeheimen, müssen auch weiterhin die Personendaten von Besucherinnen und Besuchern in einem Kontaktnachweis dokumentiert werden. Besucher*innen melden sich bitte bei jedem Besuch am Empfang des Krankenhauses, füllen den Check-In Bogen aus und halten ihre 3G-Nachweise bereit.

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