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Notaufnahme im
Alexianer St. Josefs-Krankenhaus

Zimmerstraße 6
14471 Potsdam

Zugang: Haupteingang

Ihr Weg zu uns

(0331) 9682 - 0
potsdam(at)alexianer.de


Ärztliche Bereitschaftspraxis (KVBB)

Zimmerstraße 6
14471 Potsdam

Zugang: Haupteingang

Ihr Weg zu uns

Zentrale Notrufnummern

Rettungsdienst, Notarzt und Feuerwehr
112


Kassenärztlicher Bereitschaftsdienst
116117


Polizei
110

Weitere Notfallnummern

Giftnotruf für Berlin und Brandenburg

(030) 19240  (TAG UND NACHT)


Kinder-Notaufnahme
(am Klinikum Ernst von Bergmann)

(0331) 241-35918
(Zufahrt über Gutenbergstraße)


Psychiatrische Notfallambulanz
(Klinikum Ernst von Bergmann)
(0331) 241-37516


Medizinische Versorgung und vertrauliche Spurensicherung nach Vergewaltigung
(Alexianer St. Josef-Krankenhaus)
Mehr Informationen​​​​​​​

Die Planung Ihrer Behandlung

Unser Allgemeines Aufnahmezentrum (AAZ) ist die erste und zentrale Anlaufstelle, wenn es um Sprechstunden für die stationäre Aufnahme, eine ambulante Behandlung oder Operation, die Indikationsstellung oder die Nachsorgebehandlung von Patientinnen und Patienten geht. Hier erhalten Sie alle Informationen rund um Ihre Aufnahme ins Krankenhaus und die bevorstehende Behandlung.

Ablauf der Krankenhausaufnahme

In der Regel ist das Allgemeine Aufnahmezentrum (AAZ) Ihre erste Anlaufstelle. Auch eine Krankenhausaufnahme setzt einige Formalitäten voraus. Wir benötigen von Ihnen den Einweisungsschein und einige Angaben zu Ihrer Person und zu Ihrem Aufenthalt. Die Angaben Ihrer Personaldaten sowie der Nachweis Ihrer Krankenversicherung sind für die weitere Versorgung und Leistungsabrechnung unerlässlich. Sämtliche Angaben zu Ihrer Person unterliegen dem Datenschutz und werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

Stationäre Behandlung innerhalb von 24 StundenEinweisungen mit akutem Handlungsbedarf koordiniert unsere Zentrale Notaufnahme. Sie kümmert sich um die Abwicklung aller Formalitäten bei der Aufnahme.

Die vertraglichen Beziehungen zwischen Ihnen und unserem Haus richten sich nach den AVB (Allgemeine Vertragsbedingungen), die Sie im Aufnahmezentrum einsehen können. Außerdem erhalten Sie hier das Informationsblatt zum Pflegekostentarif. Neben der Regelleistung können Sie auch Wahlleistungen, die gesondert berechnet werden, mit dem Krankenhaus schriftlich vereinbaren. Zu diesen Wahlleistungen zählen sowohl die Chefarztbehandlung als auch die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer.

Online-Terminservice

Wenn Sie einen Termin im St. Josefs-Krankenhaus vereinbaren möchten, können Sie gerne unseren Onlineservice für die Terminvergabe nutzen. Dazu füllen Sie ein Kontakformular aus und werden von unseren Mitarbeitenden im Aufnnahmezentrum zur Terminvereinbarung zurückgerufen.

Öffnungszeiten

Allgemeines Aufnahmezentrum (AAZ)

Montag bis Freitag: 08.00 - 14.00 Uhr

Sprechstunden vor Ort

Erreichbarkeit des Aufnahmeteams

täglich von 8:00 - 14:00 Uhr

Kontakt Allgemeines Aufnahmezentrum (AAZ)

Nützliche Hinweise

Geplante Aufnahmen auf die Stationen erfolgen ab 08.00 Uhr. Notfallaufnahmen sind jederzeit rund um die Uhr möglich.


Bitte melden Sie sich mit folgenden Unterlagen im Büro des Allgemeinen Aufnahmezentrums:

  • Sie benötigen in der Regel eine Überweisung des Haus- oder Facharztes.
  • Bitte bringen Sie zur Aufnahme Ihre Krankenversicherungsnachweise mit. 
  • Außerdem benötigen wir die Verordnung über die Krankenhausbehandlung von Ihrem Haus- oder Facharzt
  • und Ihren Personalausweis.

Möchten Sie auf Wahlleistungen zurückgreifen, wird dies mittels einer Wahlleistungsvereinbarung gesondert erfasst. Ihre Unterbringung erfolgt dann auf unserer Komfortstation St. Lydia.


Folgende Wahlleistungen können bei uns in Anspruch genommen werden:

  • Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer
  • Unterbringung und Verpflegung einer Begleitperson
  • Unterbringung und Verpflegung auf eigenen Wunsch

Sollten Sie weitere Fragen haben, steht Ihnen unser Aufnahmepersonal selbstverständlich gern zur Verfügung.

Der Gesetzgeber verpflichtet Patienten, die einer gesetzlichen Krankenversicherung angehören, für ihren Krankenhausaufenthalt zuzuzahlen. Gegenwärtig beträgt der Eigenanteil für diese Versicherten gem. § 39 Abs. 4 SGB V bei einem Krankenhausaufenthalt 10,00 € pro Tag für längstens 28 Tage.

Kinder und Jugendliche sind von der Zuzahlung befreit. Die vom Krankenhaus einbehaltenen Beträge kommen der jeweiligen gesetzlichen Krankenkasse zugute. Ihre Beträge für Zuzahlungen werden in einer Rechnung zusammengefasst. Nach Ihrer Entlassung senden wir Ihnen diese Rechnung per Post.

In Ihrem Krankenzimmer steht Ihnen nicht so viel Platz zur Verfügung, wie Sie es von zu Hause gewöhnt sind. Deshalb sollten Sie in die Klinik nur die Dinge mitbringen, die Sie unbedingt benötigen.

Als Orientierungshilfe haben wir für Sie eine kurze Checkliste zur Vorbereitung auf Ihren Krankenhausaufenthalt als Download zur Verfügung gestellt.

Nehmen Sie nicht zu viele Dinge mit in die Klinik, das kann problematisch werden, falls Sie die Station wechseln müssen. Auch wenn Sie alles sorgfältig mit Ihrem Namen versehen, kann es passieren, dass etwas abhanden kommt.


Bitte lassen Sie folgende Dinge zu Hause:

  • Medikamente, die Sie nicht regelmäßig einnehmen müssen
  • Uhren, teuren Schmuck, andere Wertsachen
  • größere Geldbeträge

Termin-Service

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